1a-Auszeichnung

Die Auszeichnung für Fachhandel, Fachhandwerk und andere Gewerbetreibende

Die 1a-Auszeichnung erhalten Unternehmen, die inhabergeführt sind, sich zu einem umfassenden Dienstleistungsspektrum, individuellem Service, gehobener Außendarstellung und qualifizierte Beratung bekennen, sowie online aktiv sind und über ein hochwertiges Produktangebot von Markenherstellern verfügen.

1a-Auszeichnung

Die Auszeichnung für Fachhandel, Fachhandwerk und andere Gewerbetreibende

Die 1a-Auszeichnung erhalten Unternehmen, die inhabergeführt sind, sich zu einem umfassenden Dienstleistungsspektrum, individuellem Service, gehobener Außendarstellung und qualifizierter Beratung bekennen, sowie online aktiv sind und über ein hochwertiges Produktangebot von Markenherstellern verfügen.

Das Bewerbungs­verfahren

Unternehmen, die sich um die 1a-Auszeichnung bewerben, müssen ein fünfstufiges Bewerbungsverfahren durchlaufen:

Inhaber­schaft oder mind. 50 % Gesel­lschafter­anteile
Nachweis branchen­spezifischer Sach- und Be­ratungs­kompetenz
Bekenntnis zu einem speziellen Verhaltens­kodex
Ablegen eines individuellen Leistungs­versprechens

Durch Unter­schriften bestätigte Kunden­zu­friede­nheit

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Bewerber eine individuelle Urkunde und dürfen sich mit dem 1a-Logo als 1a-Ausgezeichnete ausweisen.
Sie sind Unternehmer? – Bewerben Sie sich jetzt für die 1a-Auszeichnung!

Historie

Im Sommer 2001 wurden das Rabattgesetz und 2004 die Zugabeverordnung abgeschafft und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) liberalisiert. Die Folge: Hohe Rabatte werden zum Verkaufsargument großer Unternehmen und Filialisten. Aktionsware kontra Qualitätsprodukte. Branchenkenner des Düsseldorfer Verlages ‚markt intern‘ wollen bewusst gegensteuern. Das Ziel: Verbrauchern die Werte hoher fachlicher Kompetenz, hochwertiger Waren und ganz individueller persönlicher Beratung vor Ort aufzuzeigen. Gleichzeitig geht es um den Erhalt lokaler inhabergeführter Unternehmen. Diese sind prägend für lebendige Innenstädte, gerade auch, weil sie dem allgemeinen Billigtrend nicht folgen. Hohe Ausbildungskosten, Gewerbesteuern und Ladenmieten lassen das nicht zu.

ZEITLEISTE

2004

Die 1a-Aktion wird gemeinsam mit Vertretern des Fachhandels und Fachhandwerks entwickelt. Ein eigenes Logo wird kreiert.

2005

Aus 25 Branchen können sich Gewerbetreibende zu individuellen Branchenkriterien für eine Urkunde bewerben.

2007

Das Markenzeichen ‚1a-Fachhändler‘ wird beim Deutschen Patent- und Markenamt in München als Marke eingetragen.

2008

Die bundesweite Botschaft von ‚1a-Qualitäten‘ führt zur Geburtsstunde des zweiten Babys − der ‚1a-Einkaufsstadt‘. Mittelstandsorientierte Kommunen werden erstmals geehrt.

2009

Das 1a-Konzept wird grundlegend überarbeitet und zum Auszeichnungs-Format weiterentwickelt.

2020

Gewerbetreibende aus derzeit 44 Branchen können die 1a-Auszeichnung erhalten. Bis Ende 2018 wurden bundesweit über 20.000 1a-Urkunden vergeben. In mehr als 2.400 Städten haftet das 1a-Logo an den Schaufensterscheiben inhabergeführter Fachunternehmen. 25 Städte führen den Titel ‚1a-Einkaufsstadt‘ − einige wurden wiederholt ausgezeichnet.