1a-Auszeichnungen

Am 1a-Siegel erkennen Sie als Verbraucher mittelständische Unternehmen, die sich durch fachliche Beratung, ein hochwertiges Sortiment und individuelle Dienstleistungen auszeichnen. Die 1a-Auszeichnung ist eine Initiative der Verlagsgruppe markt intern.

 

Aktuelles

Lesen Sie hier aktuelle News und Berichte der markt intern-Redaktion rund um die 1a-Auszeichnung.
Alle Beiträge finden Sie in unserem Archiv.

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1a- Auszeichnung für Hörakustik Adernach & Martin

1a- Auszeichnung für Hörakustik Adernach & Martin Bereits zum 2. Mal wird die Auszeichnung zum 1a-Hörakustiker an Hörakustik Andernach & Martin aus Haßfurt verliehen. Damit werden dem inhabergeführten Hörgeräte- Spezialisten…
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Vom Kunden persönlich zum „1a-Hörakustiker“ ausgezeichnet

Vom Kunden persönlich zum „1a-Hörakustiker“ ausgezeichnet Der Hörakustiker Hobein & Weber Hörsysteme GbR aus Idar-Oberstein wurde zum 1a-Hörakustiker ausgezeichnet. Die Urkunde wurde persönlich vom Oberbürgermeister Frank Frühauf gemeinsam mit der…

Was zeichnet 1a-Unternehmen aus?

Sie sind Verbraucher und lieben es, zum Shopping in die örtliche Fußgängerzone zu gehen, um sich beim Bummel durch die kleinen und größeren Fachgeschäfte etwas zu gönnen? Sie werden beim örtlichen Fachhändler oder Fachhandwerker freundlich empfangen und kompetent beraten? Erhalten dort zusätzlich Markenqualität zum fairen Preis professionellen Service und individuelle Beratung? Glückwunsch! Dann haben Sie ein 1a-Unternehmen vor Ort gefunden.

Freundlichkeit

Freundlichkeit ist Herzenssache.
1a-Unternehmen begegnen Ihnen immer freundlich, persönlich und mit Wertschätzung.

Kompetenz

Kompetenz ist Fachwissen.
1a-Unternehmen haben fundierte Fachkenntnisse und beraten Sie passgenau.

Qualität

Qualität ist Erfahrung.
1a-Unternehmen kennen den Markt und führen Qualitätsware. Sie empfehlen Produkte, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Service

Service ist Mehrwert.
1a-Unternehmen bieten Ihnen professionellen und flexiblen Service. Sie sorgen für meisterliche Problem-Lösungen.

Individualität

Einkauf ist Vertrauenssache.
1a-Unternehmen sind inhabergeführt und zu 100 Prozent für Sie da.

Bewerben

Sie sind Unternehmer und glauben die 1a-Kriterien zu erfüllen? Dann bewerben Sie sich ganz einfach auf dem markt intern-Mittelstandsnetzwerk miDIREKT.

1a in Zahlen

Bis Ende 2021 wurden über 21.000 Urkunden in mehr als 2.400 Städten und Gemeinden in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein, Spanien und Belgien vergeben. Unternehmen aus 44 Branchen haben die Möglichkeit zur Teilnahme.

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FAQ

In unserem FAQ-Überblick finden Sie Antworten auf die meistgestellten Fragen zur 1a-Auszeichnung. Sie haben in den FAQs nicht die passende Antwort gefunden oder haben ein spezielles Anliegen? — Dann wenden Sie sich direkt an das 1a-Team.

Teilnahmeberechtigt sind alle inhabergeführten Fachgeschäfte (Fachhändler, Fachhandwerker und sonstige branchenspezialisierte Unternehmen) sowie gemeinnützige Einrichtungen und Verbände aus den Branchen. Darüber hinaus sind im Rahmen der 1a-Einkaufsviertel/Einkaufssstraßen-Auszeichnung auch Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich teilnahmeberechtigt (siehe unten). Als Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich gelten auch Apotheken. Für diese gelten gesetzliche Spezialvorschriften, die eine Teilnahme am regulären 1a-Verfahren ausschließen, da beispielsweise der im  1a-Verhaltenskodex niedergelegte Maßstab der fairen Preisgestaltung bei preisgebundenen Medikamenten nicht gilt. Als Dienstleister im Verbund eines 1a-Einkaufsviertels (d.h. außerhalb des apothekenpflichtigen Sortiments) macht der 1a-Verhaltenskodex jedoch auch für Apotheken Sinn.

Die 1a-Aktion soll Fachbetrieben, die unter Einsatz von Eigenkapital persönlich vor Ort geführt werden (‚Kompetenz vor Ort‘), ermöglichen, auf ihre besonderen Leistungen und Kompetenzen werbend hinzuweisen. Maßgeblich sind die Faktoren Beratungsqualität, Sach- und Fachkunde, Kundenzufriedenheit, aber auch Vertrauenswürdigkeit und regionale Verankerung. Unternehmen, die sich auf den Filial- und Großflächenvertrieb konzentrieren, sind keine Fachbetriebe in diesem Sinne, weil die kapitalbezogene Beteiligung der Gesellschafter sich nicht mit der handlungsbezogenen Verantwortung vor Ort deckt. Entscheidend ist dabei nicht die Rechtsform, sondern der Umstand, dass derjenige, der mit seinem Eigenkapital haftet, auch vor Ort geschäftsführend tätig sein muss, damit Kapitalrisiko und Beratungsverantwortung Hand in Hand gehen. Bei Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH genügt es, wenn einer der Geschäftsführer eine Mehrheitsbeteiligung innehat.

Bei gemeinnützigen Einrichtungen und Verbänden ist durch die Gemeinwohlorientierung sichergestellt, dass keine schnelllebigen Renditeinteressen gegenüber der Handlungs- und Beratungsverantwortung vor Ort dominieren. Sie leisten auf unmittelbare Weise einen Beitrag zur nachhaltigen Wohlfahrtssicherung. Gleichwohl müssen sich auch diese Einrichtungen, wenn sie sich am Marktgeschehen beteiligen, dem wachsenden Wettbewerbsdruck stellen. Es ist deshalb sinnvoll, auch gemeinnützigen Einrichtungen und Verbänden die Teilnahme an der 1a-Aktion zu ermöglichen, damit sie sich in Marktbereichen, in denen sie unternehmerisch tätig sind, auch mit inhabergeführten Unternehmen messen können, die ihrerseits durch ihre unternehmerische und soziale Präsenz vor Ort zum Gemeinwohl beitragen.

Die Auszeichnung soll möglichst im engen Bezug zur jeweiligen Branche stehen. Dabei sind übergeordnete Bezeichnungen sinnvoll. Neben dem ‚1a-Fachhändler‘ und dem ‚1a-Fachhandwerker‘ bestehen derzeit die folgenden Branchen-Titel: ‚1a-Augenoptiker‘, ‚1a-Autohaus‘, ‚1a-Fachwerkstatt‘ und ‚1a-Hörakustiker‘. Auszuzeichnende Betriebe, die nicht eindeutig einem dieser Titel zuzuordnen sind, erhalten den Titel ‚1a-Unternehmen‘.

Seit 2019 können im Rahmen der 1a-Einkaufsstraßen-Auszeichnung auch Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich sowie aus verschiedenen anderen Fachbereichen am 1a-Bewerbungsverfahren teilnehmen. Das Prozedere ist ebenfalls 5-stufig, unterscheidet sich jedoch durch die übergreifenden allgemeinen Kriterien. Teilnehmende Gewerbetreibende werden mit dem Titel „1a-Dienstleister“ oder „1a-Fachbetrieb“ ausgezeichnet. Die  Auszeichnung zum „1a-Dienstleister“ oder „1a-Fachbetrieb“wird nur in Kombination mit den Auszeichnungen von 1a-Fachhändlern/-handwerkern und weiteren 1a-Titeln vergeben.  Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die 1a-Auszeichnung ihr hohes Prestige in den jeweiligen Branchen behält.

Charakteristisch für das gut geführte, unverwechselbare Unternehmen vor Ort ist nicht nur, externen Maßstäben, Prüfkriterien und Kundenwünschen zu entsprechen, sondern auch, ein Selbstverständnis zu verkörpern, das vom Beratungsansatz durchdrungen ist. Zu diesem Selbstverständnis gehört persönlicher Kundenkontakt (auch des Inhabers!), das Bekenntnis zur fachlich kompetenten Leistungserbringung, zur aktuellen und produktbezogenen Beratung sowie zu einer kaufmännisch korrekten Preisgestaltung. Zur Kompetenz der inhabergeführten Unternehmen gehört deshalb auch, sich zu diesen Leitlinien zu bekennen. Der Kodex beansprucht dabei nicht, neue Verhaltensanforderungen aufzustellen. Sein Zweck ist, die schon vorhandene Überzeugung des engagierten Fachberaters vor Ort offenzulegen. Die darin zu Tage tretende Einstellung mag früher selbstverständlich gewesen sein – heute ist sie das nicht mehr. Umso wichtiger ist das Bekenntnis dazu.

Unternehmen, die sich für die 1a-Auszeichnung bewerben, durchlaufen ein mehrstufiges Verfahren. Um ausgezeichnet zu werden, müssen sie nachweisen, dass sie inhabergeführte Unternehmen sind, und dass sie die erforderliche Anzahl von Plus-Kriterien  erfüllen, die eine hohe professionelle Kompetenz bescheinigen. Des Weiteren müssen Bewerber den 1a-Verhaltenskodex akzeptieren und allen Kunden im Geschäft zugänglich machen. Darüber hinaus geben sie ihren Kunden verbindliche, branchenspezifische 1a-Leistungsversprechen. Die Kunden dokumentieren in einer von ihnen zu unterschreibenden Liste, ob sie mit den 1a-Leistungen des Bewerbers zufrieden sind. Für eine erfolgreiche Bewerbung ist eine Zustimmungsquote von mindestens 80% erforderlich. Der Mindestzeitraum für die Kundenbefragung beträgt 2 Wochen. Die Bewerbung erfolgt für das Jahr, in dem die Kundenzufriedenheit bestätigt wird. Die eingereichten Unterlagen werden durch die 1a-Abteilung im ‚markt intern‘ Verlag unabhängig, weisungsfrei und streng objektiv geprüft.

Das Besondere am 1a-Modell sind die ineinander greifenden Bausteine, die sich wechselseitig verstärken. Während die objektiv zu erfüllenden Kriterien durch das 1a-Team kontrolliert werden, bestimmen die Kunden darüber, ob sie von den ihnen gegenüber abgegebenen Leistungsgarantien und dem Verhaltenskodex überzeugt sind. Dadurch werden die typischen Schwächen einer einseitigen Beurteilung vermieden. Die bloße Einhaltung rein objektiver äußerer Kriterien, wie es die Plus-Kriterien sind, genügt für die Vergabe der Auszeichnung genauso wenig wie die subjektive Zufriedenheit der Kunden mit den ihnen gegenüber abgegebenen Leistungsversprechen. Erst beides zusammen, verbunden mit einem klaren Bekenntnis des Fachbetriebes zur Beratungsqualität vor Ort, rechtfertigt es, dem teilnehmenden Unternehmen durch die 1a-Auszeichnung zu bescheinigen, hervorragende Leistungen in puncto fachlicher Kompetenz und persönlicher Beratung zu erbringen. Durch das Zusammenspiel dieser Bausteine wird eine hohe Zuverlässigkeit der 1a-Aussage erreicht.

Die Kundenzufriedenheit wird anhand eines Befragungsbogens ermittelt, der durch den Bewerber auszulegen ist. Jeder Kunde muss während eines Zeitraums von mindestens zwei Wochen die Gelegenheit erhalten, seine Einschätzung zur Einhaltung der Leistungsversprechen, zur Beachtung des Verhaltenskodexes sowie allgemein zu Service und Beratung des Bewerbers mitzuteilen, indem er die ausgelegte Liste unterzeichnet. Ist der Kunde von allen Leistungen überzeugt, stimmt er mit ‚Ja‘, ansonsten mit ‚Nein‘. Der Bewerber ist verpflichtet, den Bogen im Original an ‚markt intern‘ zu schicken, wo das Prüf-Team die Auswertung vornimmt. Wenn die Mindestanzahl der Stimmen erreicht ist, und wenn ferner mindestens 80% der Unterzeichner mit ‚Ja‘ gestimmt haben, ist die Hürde genommen.

Ja. Das ‚markt intern‘-1a-Team lässt unangekündigte Überprüfungen und Kontrollen vor Ort durchführen, mit denen sich die Fachbetriebe im Rahmen der allgemeinen Teilnahme- und Lizenzbedingungen einverstanden erklärt haben.

Die Ausarbeitung relevanter Prüfungskriterien ist ein aufwendiger Prozess, der ein hohes Maß an Branchen-Know-how voraussetzt. ‚markt intern‘ hat die 1a-Aktion zu Beginn zunächst auf diejenigen Branchen und Wirtschaftsbereiche beschränkt, in denen der Verlag über jahrzehntelang gewachsene Erfahrungen und Kontakte verfügt. Sukzessive wurde und wird das 1a-Branchen-Spektrum erweitert. Dazu führt ‚mi‘ fortlaufende Branchenanalysen/-recherchen, Umfragen und Gespräche mit Branchenkennern durch.

1a-Einkaufsstadt

markt intern würdigt mit dem Titel 1a-Einkaufsstadt die Leistungsfähigkeit und Individualität von Kommunen. Einkaufsstraßen und Ortszentren sind die Visitenkarte von Städten und Gemeinden. Als alltäglicher Lebens- und Handelsraum prägen sie die Identität einer jeden Kommune.

1a-Einkaufsviertel / -straße

Es gibt sie noch – Stadtteilviertel und Einkaufsstraßen mit besonderem Charme und individueller Einkaufsvielfalt. Auch diese können Sie als Verbraucher künftig an dem Siegel 1a- Einkaufsviertel bzw. 1a-Einkaufsstraße erkennen.

Kooperationspartner

Nachfolgende Kooperationspartner fördern die 1a-Initiative des ‚markt intern‘-Verlages:
Wir bedanken uns für die freundliche Unterstützung.

Kontakt

markt intern Verlag GmbH

Breite Straße 20
40670 Meerbusch

Ulrich Badenberg

Telefon: +49 (0) 211 6698-336
E-Mail: 1a-auszeichnung@markt-intern.de

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